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Steueramt

Das Steueramt ist zuständig für das Steuererklärungsverfahren der natürlichen Personen (ohne direkte Bundesteuer) und die Feuerwehrersatzabgaben.

Steuerbelastung 2026  
Kanton 110/150%*
Bezirk March 30/36%*
Gemeinde 110%
röm.-kath. Kultus 32%
evang.-ref. Kultus 14%

* Steuerfuss für juristische Personen

Steuerfüsse

Steuerberechnung

Steuererklärungssoftware 

Fristerstreckung Steuererklärung für Privatpersonen nur bis 31. März möglich
Fristerstreckung Steuererklärung für Unternehmen

Feuerwehr-Ersatzabgaben

Alle männlichen sowie alleinstehenden weiblichen Einwohner von 20 bis 52 Jahren, welche nicht in der freiwilligen Feuerwehr sind, haben folgenden Abgaben zu leisten:

2,5 Promille vom steuerbaren Einkommen. Die Mindestabgabe beträgt jedoch Fr. 125.00 pro Jahr ohne Höchstgrenze.

Hundesteuer

Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens 4 Monate alten Hund hat der Halter in seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mit der Bezahlung der Hundesteuer bestätigt der Hundehalter, dass für den Hund die gesetzlichen vorgeschriebene Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.

Die Rechnung für die Hundesteuer wird jeweils im Januar verschickt

Die Hundesteuer beträgt:

Für einen Nutzhund  Fr. 20.00 pro Jahr
Für einen anderen Hund Fr. 50.00 pro Jahr

Für jeden weiteren Hund pro Haushalt, beträgt die Steuer Fr. 100.00 mehr pro Hund als die aufgeführten Grundtaxen.

Gesetz über das Halten von Hunden

Kontakt

Gemeindeverwaltung Innerthal
Gemeindeplatz 5
8858 Innerthal

​Telefon 055 446 11 49 
Fax 055 446 17 83 
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Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
​13.30 – 17.00 Uhr