Steueramt
Das Steueramt ist zuständig für das Steuererklärungsverfahren der natürlichen Personen (ohne direkte Bundesteuer) und die Feuerwehrersatzabgaben.
Steuerbelastung 2024 | |
Kanton | 120/160%* |
Bezirk March | 40% |
Gemeinde | 130% |
röm.-kath. Kultus | 32% |
evang.-ref. Kultus | 14% |
* Steuerfuss für juristische Personen
Feuerwehr-Ersatzabgaben
Alle männlichen sowie alleinstehenden weiblichen Einwohner von 20 bis 52 Jahren, welche nicht in der freiwilligen Feuerwehr sind, haben folgenden Abgaben zu leisten:
2,5 Promille vom steuerbaren Einkommen. Die Mindestabgabe beträgt jedoch Fr. 125.00 pro Jahr ohne Höchstgrenze.
Hundesteuer
Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens 4 Monate alten Hund hat der Halter in seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mit der Bezahlung der Hundesteuer bestätigt der Hundehalter, dass für den Hund die gesetzlichen vorgeschriebene Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Die Rechnung für die Hundesteuer wird jeweils im Januar verschickt
Die Hundesteuer beträgt:
Für einen Nutzhund | Fr. 20.00 pro Jahr |
Für einen anderen Hund | Fr. 50.00 pro Jahr |
Für jeden weiteren Hund pro Haushalt, beträgt die Steuer Fr. 100.00 mehr pro Hund als die aufgeführten Grundtaxen.